Infos
Gegenrecht:
Das Gegenrechtsabkommen besteht zwischen:
Gründungsmitglieder:
- Deutscher Alpenverein
- Österr. Alpenverein
- Club Alpin Français
- Federacion Espanola
de Montanismo
- Club Alpino Italiano
- Schweizer Alpen-Club
Zusatzabkommen:
- Club Alpin Belge
- Dansk Bjergklub
- Alpenverein Südtirol
- Liechtensteiner
Alpenverein
- Groupe Alpin
Luxembourgeois
- Nederlandse Klim- en
Bergsport Vereniging
- Planinska Zveza Slovenia
- Akademischer Alpenclub
der Schweiz
Detaillierte Infos:
Ausführliche Informationen zur Hüttenordnung, Hüttenkategorien u.v.m. finden Sie auf den Seiten des DAV-Bundesverbandes
Hüttensuche:
Online Hüttenverzeichnisse finden Sie im Berghütten-Menü unter Hütten weltweit
Hüttenübernachtung
Als unser Mitglied übernachten Sie in über 2000 Berghütten zu vergünstigten Konditionen.
Dies sind über die ca. 330 DAV-Hütten hinaus auch alle Hütten, mit deren besitzenden Vereinen das sogenannte „Gegenrecht auf Hütten“ besteht. Dieses multilaterale Abkommen verfolgt den Zweck, den Alpinismus international zu fördern.
In einer Schutzhütte, die einem der unterzeichneten Vereine gehört, hat jedes Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie das Mitglied des hüttenbesitzenden Vereins. Der Benutzer der Schutzhütten hat insbesondere eine Übernachtungsgebühr in der gleichen Höhe wie das Mitglied des Landesvereins zu bezahlen.
Vergünstigungen: In den Hütten der Kategorie I (Klassische Schutzhütten, die nicht mit Fahrzeug oder Lift erreichbar sind) des DAV und des ÖAV beträgt die Ermäßigung beim Übernachtungspreis gegenüber Nichtmitgliedern mindestens 50 Prozent. In anderen Ländern liegt die Ermäßigung oft bei ca. 30 Prozent. Das Recht auf ein verbilligtes Bergsteigeressen und Teewasser.